Aus welchen Gründen werden deutsche Investoren in Polen tätig? Unsere Erfahrung zeigt, dass vor allem zwei Dinge von Bedeutung sind: hervorragende Arbeitskräfte und ein rasant sich entwickelnder polnischer Markt.
Anfangsschwierigkeiten bei der Unternehmensgründung in Polen oder Probleme, sich im polnischen Rechtssystem zurechtzufinden? Unsere Kanzlei leistet Unterstützung bei jedem Schritt – von der Wahl der Betätigungsform über die Anmeldung des Unternehmens bis zur Hilfe bei der Beschäftigung von Mitarbeitern sowie der Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Diagramm – Gründung eines Unternehmens in Polen
Ablauf der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei
Kontaktaufnahme | Teilen Sie uns ihre Erwartungen per E-Mail oder telefonisch mit – unsere Mitarbeiter sprechen fließend Deutsch. |
Wahl der Betätigungsform | Bei Fragen zur jeweils optimalen Betätigungsform analysieren wir gemeinsam die verschiedenen Gesellschaftsformen in Polen und wählen die optimale Lösung aus. Wir helfen ebenfalls bei der Gründung von Einzelunternehmen (sog. Ein-Mann-Gewerbe). |
Anschrift des Unternehmenssitzes | Wird eine polnische Anschrift benötigt, so besteht die Möglichkeit ein virtuelles Büro über unsere Vermittlung anzumieten. Im Rahmen einer monatlichen Gebühr wird ebenfalls die regelmäßige Abholung der Post sowie deren Zustellung an eine zuvor durch Sie angegebene Adresse gewährleitet. |
Errichtung des Gesellschaftsvertrags | Wir erstellen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag in einsprachiger oder zweisprachiger Fassung. |
Vertretung beim notariellen Beurkundungstermin | Sollten Sie in Polen nicht persönlich erscheinen können, so bieten wir Vertretung im Rahmen einer notariellen Vollmacht an, die mit einer Apostille versehen ist – auch helfen wir bei deren Beantragung in Deutschland. |
Anmeldung (KRS, NIP, REGON, VAT) | Unterstützung bei der komplizierten und langwierigen Prozedur der Eintragung der Firma bei polnischen Gerichten und Behörden oder Übernahme dieser Aufgabe in Ihrem Namen. |
Übersetzung von Urkunden | Unsere Kanzlei verfügt über beeidigte Übersetzer, die Urkunden aller Art übersetzen. Wird eine dauerhafte Zusammenarbeit im Bereich der Übersetzung angestrebt erstellen wir gern ein individuelles Angebot. |
Beglaubigungen | Als professioneller Bevollmächtigter verfügen wir über die Möglichkeit, Urkunden hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem Original zwecks Vorlage bei Gerichten und Behörden zu beglaubigen – ohne dass diese im Original übermittelt bzw. Abschriften angefertigt werden müssen. |
Zustellung von Dokumenten | Alle erforderlichen Dokumente können per Post sowohl an unsere polnische als auch unsere deutsche Adresse versandt werden. |
Unterstützung während einer Geschäftstätigkeit in Deutschland oder Polen.
Nach der Unternehmensgründung leistet unsere Kanzlei rechtlichen Beistand, damit Ihre Firma sich in der neuen wirtschaftlichen Umgebung bestmöglich entwickeln kann. Wie stehen Ihnen in jeder Phase der wirtschaftlichen Betätigung in Polen zur Seite.
Unser Angebot umfasst:
Folgendes spricht für eine Zusammenarbeit mit uns:
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns im Falle der Benötigung weiterer Informationen, der Beantwortung von Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins.