Sie möchten in Polen investieren, Ihren Standort verlegen und wissen, wie es weitergeht?

Der Einstieg in den polnischen Markt erfordert einige Vorbereitungen, damit er ein Erfolg wird. Im Rahmen eines Erstgesprächs machen wir Sie zunächst mit den allgemeinen Unterschieden im Rechts- und Steuersystem sowie der Geschäftskultur, dem Marktverhalten und der Mentalität vertraut .

Die wichtigsten Fragen, die Sie es zu beantworten gilt:

  1. Rechtsform: Welche Rechtsform soll mein Unternehmen haben?
  2. Standortwahl: Wo genau soll die Gesellschaft gegründet werden? Davon können u.a. Ihre Ertragsteuern und Arbeitskosten abhängen.
  3. Gründungsprozess: Was ist erforderlich, um eine Gesellschaft in Polen zu gründen?
  4. Rechtsberatung: Wer kann mich bei der Gründung unterstützen?
  5. Kosten: Wie hoch sind die Kosten für die Firmengründung, Buchhaltung usw.?

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Die wichtigsten Merkmale der einzelnen Rechtsformen in Polen finden Sie in der Tabelle. Die beliebteste und vielseitigste Unternehmensform in Polen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.). Die Gesellschaft kann ebenfalls durch einen Gründer/Anteilseigner geführt werden. Das Mindestkapital für die Gründung einer Sp. z o.o. beträgt 5.000 PLN. Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen in Bezug auf Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz der Gesellschafter. Die Geschäftsleitungsmitglieder benötigen keinen Wohnsitz in Polen, dies kann jedoch negative steuerliche Auswirkungen haben (sog. Doppelbesteuerung). Vor dem Markteintritt ist es ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren.

Ad. 2. Die Wahl des Standortes hängt von Ihren Bedürfnissen, unternehmerischen Zielen und Erwartungen ab. 

Häufig werden für Produktionsstätten  als Orte sog. Sonderwirtschaftszonen bzw. Polnische Invesitionszonen (PIZ) gewählt, um von Beihilfen und niedrigen Ertragssteuern zu profitieren. Andere suchen sich dort ihren Standort, wo qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind. Wieder andere entscheiden sich für Städte, in denen es ein breites Spektrum von Büroflächen gibt, wie z.B. Stettin. In Stettin gibt es darüber hinaus viele Unternehmen, die umfassende Unterstützung für ausländische Unternehmen in deutscher Sprache vor Ort anbieten. Dort gibt es rund 460 Unternehmen mit deutschem Kapital (vgl. https://www.coig.com.pl/wykaz_lista_firm-z-niemieckim-kapitalem_w_polsce.php).

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Zur Registrierung der Firma benötigen Sie eine Büroadresse. Möchten Sie hingegen eine Anmeldung zu Zwecken der Mehrwertsteuer vornehmen, reicht ein virtuelles Büro wahrscheinlich nicht aus. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine GmbH in Polen zu gründen: traditionell bei einem Notar oder online über das S24-Portal (vereinfachtes Gründungsverfahren, eher für kleine Gesellschaften).

Um eine Gesellschaft im S24-System zu gründen, ggf. andere Meldungen elektronisch abzugeben, müssen Sie über eine elektronische Signatur oder ein ePUAP-Konto verfügen, wozu Sie zurzeit eine sog.  PESEL- Identifikationsnummer benötigen.

Nachdem Sie eine Gründungsurkunde der Gesellschaft erhalten und einen Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Register gestellt haben, sollten Sie sich um die Eröffnung eines Bankkontos kümmern. Außerdem müssen Sie, so wie in Deutschland, die wirtschaftlichen Berechtigten im polnischen Transparenzregister (CRBR) und die Firma beim polnischen Finanzamt melden.

Kurzübersicht: Ablauf der Gründung einer Kapitalgesellschaft PL finden Sie bei: https://ahk.pl/recht-finanzen/unternehmensgruendung

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Bevor Sie die ersten rechtlichen und formellen Schritte unternehmen, lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Hier können Sie zwischen großen Anwaltskanzleien, mittelständischen und kleinen (oft Ein-Personen-)Kanzleien wie uns wählen. Der Vorteil kleiner Kanzleien ist eine individuelle Herangehensweise an Kundenbedürfnisse und -probleme sowie eine direkte, weniger formalisierte Form der Kommunikation.

Es ist ebenfalls empfehlenswert, sich einen Überblick über die Kosten und den Umfang der polnischen Buchhaltungsdienstleistungen zu verschaffen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gern.

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Die Kosten für die Gründung und Führung eines Unternehmens hängen zunächst von der Rechtsform ab. Die beliebteste Form ist die polnische GmbH, da sie viele rechtliche und steuerliche Vorteile mit sich bringt. Die Kosten für eine entsprechende notarielle Urkunde  sollten in Polen zwischen 700,00 und 1000,00 PLN netto liegen. Notarkosten sind vom eingebrachten Stammkapital abhängig. Die Kosten der Gesellschaftsgründung über S24 / Eintragung ins Gerichtsregisterportal betragen ca. 350 PLN. Hinzu kommen die Kosten für die Übersetzung und Verdolmetschung beim Notartermin.

Die Kosten für die Buchhaltung in Polen sind unterschiedlich, doch immer noch niedriger als in Deutschland. Bemerkenswert ist, dass in den letzten Jahren immer mehr Anforderungen an die IT-gestützte Buchführung gestellt wird, u.a. dadurch, dass Einkaufs- und Verkaufsregister im sogenannten SAF-T File (JPK) elektronisch beim Finanzamt einzureichen sind. Ein weiterer Datenaustausch mit den Finanzbehörden ist durch Einführung des nationalen Systems für elektronische Rechnungsstellung KSeF geplant.

Überblick über die beliebtesten Unternehmensformen in Polen

polnische Bezeichnung Registereintrag (KRS oder CEIDG) Mindestkapital Notarkosten
GmbH Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z .o.o.) ja 5.000 PLN meist ja
AG Spółka Akcyjna (S.A.) ja 100.000 PLN ja
einfache AG Prosta Spółka Akcyjna  ja 1.00 PLN meist ja
OHG Spółka Jawna (Sp. j.) ja nein
KG Spółka komandytowa ja nein
KGaA Spółka komandytowa-akcyjna (Sp. k-a) ja 50.000 PLN  ja
GbR Spółka cywilna (S.C.) ja nein