Warum es sich lohnt, unsere Kanzlei mit Ihrer Angelegenheit zu beauftragen/Vorzüge der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei
Als Kanzlei, die seit vielen Jahren sowohl auf dem deutschen als auch dem polnischen Markt tätig ist, verfügen wir über die nötige Erfahrung bei der Erledigung von Angelegenheiten auf beiden Seiten der Grenze. Zu unserem Team gehören Mitarbeiter, die ein Jurastudium in Polen und in Deutschland absolviert haben, weshalb wir uns in beiden Rechtssystemen absolut sicher bewegen. Da es für uns keine Sprachbarriere gibt, kommunizieren wir effektiv mit den polnischen Behörden und übermitteln unseren deutschen Mandanten die erhaltenen Informationen auf verständliche Weise. Ich bin imstande, Ihre Interessen sowohl in Polen als auch in Deutschland erfolgreich zu vertreten.
Beitreibung. Wir helfen bei der Vollstreckung von in Deutschland ergangenen Urteilen in Polen. Wir leiten ebenfalls Verfahren in Deutschland – Erwirkung des Urteils sowie einer Bescheinigung zur Vollstreckbarkeit in Polen. | Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Polen. Wir vertreten Sie sowohl vor Gerichten und Behörden als auch gegenüber unredlichen Schuldnern in jeder Phase des Verfahrens – vorgerichtlich und gerichtlich. |
Kontaktaufnahme | Sie nehmen Kontakt zu uns auf und beschreiben den Sachverhalt. |
Beratung und Vereinbarung der Zusammenarbeit. | Während der Beratung (in deutscher Sprache) legen wir den rechtlichen Sachverhalt dar, bewerten das Prozessrisiko und erarbeiten eine Strategie für das weitere Vorgehen. Anschließend erstellen wir ein individuelles Angebot. |
Übernahme des Falls | Zunächst informieren wir die gegnerische Partei, das Verwaltungsorgan oder Gericht darüber, dass wir Sie vertreten und beginnen mit der Bearbeitung Ihres Falls. Jeder Entwurf eines Schreibens wird Ihnen vorab mit einer kurzen Inhaltsangabe auf Deutsch vorgelegt. Von diesem Zeitpunkt an sind werden wir zum Zustellungsbevollmächtigten. |
Vorstelligwerden vor Behörden und Gerichten sowie im Rahmen von Verhandlungen | Haben Sie uns mit einer Angelegenheit beauftragt, so können wir Sie im Kontakt mit der gegnerischen Partei sowie vor Behörden und Gerichten in dieser vertreten. Darüber hinaus halten wir Sie während der gesamten Zeit des Verfahrens aus dem Laufenden und informieren Sie über die Ergebnisse und den Fortgang Ihrer Angelegenheit. |
Urkundenübersetzung | Unsere Kanzlei verfügt über beeidigte Übersetzer, die Urkunden aller Art übersetzen. Wird eine dauerhafte Zusammenarbeit im Bereich der Übersetzung angestrebt, erstellen wir gern ein individuelles Angebot. |
Beglaubigungen | Als professioneller Bevollmächtigter verfügen wir über die Möglichkeit, Urkunden hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem Original zwecks Vorlage bei Gerichten und Behörden zu beglaubigen – ohne dass diese im Original übermittelt bzw. Abschriften angefertigt werden müssen. |
Zustellung von Dokumenten | Alle erforderlichen Dokumente können per Post sowohl an unsere polnische als auch unsere deutsche Adresse versandt werden. |
Warum es sich lohnt, unsere Kanzlei mit Ihrer Angelegenheit zu beauftragen/Vorzüge der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei
Als Kanzlei, die seit vielen Jahren sowohl auf dem deutschen als auch dem polnischen Markt tätig ist, verfügen wir über Erfahrung bei der Erledigung von Angelegenheiten auf beiden Seiten der Grenze. Zu unserem Team gehören Mitarbeiter, die ein Jurastudium in Polen und in Deutschland absolviert haben, weshalb wir uns in beiden Rechtssystemen absolut sicher bewegen. Da es für uns keine Sprachbarriere gibt, kommunizieren wir effektiv mit den polnischen Behörden und übermitteln unseren deutschen Mandanten die erhaltenen Informationen auf verständliche Weise. Ich kann Ihre Interessen sowohl in Polen als auch in Deutschland erfolgreich vertreten.